Verdeckte Online Durchsuchungen
Gestern gab es ein Urteil zu einem heiß diskutiertem Thema: Die Verdeckte Online Durchsuchung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (StB 18/06) entschied dieses Form der Durchsuchung als nicht zuverlässig.
Kurz darauf gab es auch schon eine entsprechende Stellungnahme unseres Innenministers Schäuble in der er eine Anpassung der Strafprozessordnung forderte.
Welche Probleme ergeben sich daraus für die Betreuung von Netzwerken?
Ist es nicht so, dass viele Administratoren heute unter anderem auch auf staatliche Quellen zurück greifen, wenn es um die Sicherheit in der IT-Technologie geht. Werden zukünftig Sicherheitlöcher in den Systemen verschwiegen, damit ein "staatlicher Trojaner" diese ausnutzen oder auch über diese Sicherheitlöcher erst auf fremde Computer installiert werden kann?
Warum hören die Politiker nicht auf ihre Datenschutzbeauftragten, die ja Spezialisten sind? Das größte Szenario wäre die kriminelle Ausnutzung eines staatlichen Trojaners durch Kriminelle, der vorher von staatlichen Stellen verteilt wurde. Oder sollten die Verantwortlichen der Meinung sein, dass ausgerechnet der staatliche Trojaner nicht gefunden werden kann. Stellt sich zudem auch die Frage, wie sich internationale Hersteller von Anti-Viren Software verhalten werden.
Wie es scheint ist dieses Thema noch lange nicht ausgestanden.
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